Heilpraktiker
Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerprüfung
Beschreibung
Wer heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis.
Die entsprechende schriftliche und mündliche Prüfung wird für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen zentral vor der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen abgelegt, die nach Bestehen auch die entsprechende Erlaubnis erteilt. Auch für einen etwaigen Erlaubnisentzug ist das Landratsamt zuständig.
Aktuelle Hinweise (Stand 02.04.2024)
Veröffentlichung der Lösungen – Ergebnismitteilung
Die Lösungen zur Überprüfung vom 20.03.2024 finden Sie am Ende der Seite.
Sie können sich gerne in den kommenden Tagen telefonisch bei uns erkundigen, wann wir Sie für die mündliche Überprüfung eingeteilt haben.
Telefonisch erreichen Sie Frau Hödel unter 07071/207-3325 oder Frau Seifert / Frau Zug unter 07071/207-3318
Ebenfalls werden am 02.04.2024 die Briefe mit den Ergebnissen der schriftlichen Kenntnisüberprüfung verschickt.
Beim Bestehen des schriftlichen Teils erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung auch die Einladung zum mündlichen Teil der Kenntnisüberprüfung. Bitte achten Sie auf einen zeitnahen Erhalt der Unterlagen
Mündliche Kenntnisüberprüfung Frühjahr 2024: Für den Heilpraktiker Allgemein und beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Für den Heilpraktiker Allgemein und beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Die mündlichen Kenntnisüberprüfungen finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 17. – 20. und 23. – 25. statt. In den Pfingstferien finden keine Prüfungen statt. (Änderungen sind vorbehalten).
Termine für die mündliche Kenntnisüberprüfung werden mit der Ergebnismitteilung (siehe oben) zugesandt.
Kenntnisüberprüfung im Herbst am 09.10.2024
Die Anmeldefrist für die schriftliche Kenntnisüberprüfung im Herbst 2024 läuft bis zum 31.07.2024. Anmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Einsendung ist der Poststempel maßgeblich.
Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2025
Ab dem 01.08.2024 können Sie sich für die Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2025 anmelden. Vorher eingehende Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt.
Wichtiger Hinweis: Die Gebühren werden sich nach 8 Jahren, voraussichtlich für das Frühjahr / Sommer 2024 ändern.
Heilpraktikererlaubnis: Erteilung
Onlinedienst
- Heilpraktikererlaubnis: Antrag
Den Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für den allgemeinen Heilpraktiker und die sektoralen Heilpraktiker können Sie online über das Landesportal service-bw einreichen.
Formulare, Infomaterial
Heilpraktiker allgemein
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, der Podologie oder der Ergotherapie
Rechtsgrundlagen
- Heilpraktikergesetz
- Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (PDF/257 KB)
- Gebührenverordnung mit Gebührenverzeichnis (Landratsamt Tübingen) (PDF/300 KB)
- Informationen zum Datenschutz (DSGVO) (PDF/23 KB)
- Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien (Bund)
Kenntnisprüfung: Lösungen
Heilpraktiker Kenntnisprüfung – Lösungen vom März 2024
Kontakt
oder Tel.: 07071 207-3318
Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung